✓ Eingetragener Elektro-Fachbetrieb
Zähleranlagen · Peine & Region

Zählerschrank
Wechsel & Modernisierung

Knor Elektrotechnik wechselt, modernisiert und erneuert Zählerschränke und Unterverteilungen in Peine, Hannover und der gesamten Region – normgerecht, termintreu und inklusive Abstimmung mit dem Netzbetreiber. Als im Installateursverzeichnis eingetragener Betrieb mit TREI-Schein sind wir zur selbständigen Anmeldung und Inbetriebnahme von Zähleranlagen berechtigt.

✓ DIN VDE Norm✓ Im Installateursverzeichnis eingetragen✓ Kostenvoranschlag auf Anfrage✓ Schnelle Termine
Kostenvoranschlag anfragen
05172 – 410 340 1
Mo–Fr 08–16 Uhr

Besichtigung vor Ort nach Abstimmung
Angebot zeitnah
Servicegebiet ca. 60 km um Ilsede
Kostenvoranschlag per Formular anfragen
Leistungsumfang

Was wir beim Zählerschrank für Sie übernehmen

Vom kompletten Wechsel bis zur gezielten Modernisierung — alles aus einer Hand, normgerecht nach DIN VDE.

Zählerschrankwechsel
Kompletter Austausch inkl. Leitungsschutzschalter, FI-Schalter und Beschriftung.
Modernisierung
Nachrüstung moderner Schutzeinrichtungen und Anpassung an aktuelle Normen.
Unterverteilungen
Montage und Verdrahtung für Wohneinheiten, Garagen, Keller oder Nebengebäude.
FI-Schutz nachrüsten
RCD-Nachrüstung in Bestandsanlagen – gesetzliche Pflicht und Versicherungsvoraussetzung.
Netzbetreiber-Abstimmung
Anmeldung und Abstimmung mit dem Netzbetreiber übernehmen wir für Sie. Als im Installateursverzeichnis eingetragener Fachbetrieb sind wir berechtigt, Arbeiten an Zähleranlagen direkt beim Netzbetreiber anzumelden und abzunehmen.
Dokumentation
Prüfprotokoll nach DIN VDE 0100-600, Anlagenbuch und Einweisung.
Wann notwendig?

Wann sollte ein Zählerschrank erneuert oder modernisiert werden?

Das Alter eines Zählerschranks allein bedeutet nicht automatisch, dass er ausgetauscht werden muss. Entscheidend sind Zustand, Schutzkonzept, Platzreserven, die geplante Erweiterung der Anlage und die technischen Anschlussbedingungen des zuständigen Netzbetreibers.

  • Veraltete Schutz- oder Verteilungstechnik bei einer geplanten größeren Änderung
  • Schutzkonzept muss im Zuge einer Erweiterung angepasst werden
  • Beschädigungen, thermische Auffälligkeiten oder fehlende Platzreserven
  • Netzbetreiber fordert Umrüstung
  • Erweiterung der Elektroanlage geplant
  • Leistungserhöhung oder zusätzliche größere Verbraucher geplant
  • Kein Platz für neue Stromkreise (Wallbox, Wärmepumpe)
Kosten

Was kostet ein neuer Zählerschrank mit Montage?

Ein seriöser Preis lässt sich erst nach Prüfung der vorhandenen Anlage nennen. Maßgeblich sind unter anderem Anzahl der Zählerplätze, benötigte Verteilerfelder, Schutzgeräte, Leitungsanpassungen, Mess- und Steuertechnik sowie die Vorgaben des zuständigen Netzbetreibers.

💡 Kostenvoranschlag: Wir erstellen Ihnen nach Besichtigung bzw. Projektaufnahme einen Kostenvoranschlag auf Grundlage des abgestimmten Leistungsumfangs.
💡 Den Kostenvoranschlag erhalten Sie zeitnah nach Besichtigung bzw. Projektaufnahme.
§ 14a EnWG

Zählerschrank fit für steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Seit dem 1. Januar 2024 fallen neu in Betrieb genommene steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung grundsätzlich unter die neuen Regelungen des § 14a EnWG. Dazu zählen insbesondere private Wallboxen sowie Wärmepumpen und Anlagen zur Raumkühlung.

Für den Zählerschrank bedeutet das nicht automatisch einen Komplettaustausch. Entscheidend ist, ob die vorhandene Anlage die Anforderungen des vorgesehenen Mess- und Steuerungskonzepts sowie die Technischen Anschlussbedingungen des zuständigen Netzbetreibers erfüllt und genügend Platzreserven vorhanden sind.

Was wir für Sie übernehmen
✓ Prüfung ob Ihr Zählerschrank §14a-tauglich ist
✓ Nachrüstung oder Erneuerung des Zählerschranks
✓ Vorbereitung für Smart Meter und Steuerbox
✓ Anmeldung von Wallboxen und Wärmepumpen beim zuständigen Netzbetreiber
✓ Technische Umsetzung des vorgesehenen Mess- und Steuerungskonzepts

Die 3 Module der Netzentgelt-Reduzierung nach § 14a EnWG

Modul So funktioniert es Technischer Hinweis
Modul 1 Modul 1 sieht eine pauschale Reduzierung des Netzentgelts vor. Ein separater Zähler für die steuerbare Verbrauchseinrichtung ist dafür grundsätzlich nicht erforderlich. Grundmodul der Netzentgeltreduzierung; ein separater Zählpunkt ist hierfür grundsätzlich nicht erforderlich.
Modul 2 Bei Modul 2 wird der Netzentgelt-Arbeitspreis für den separat gemessenen Verbrauch der steuerbaren Verbrauchseinrichtung auf 40 % reduziert. Dafür ist ein separater Zähler erforderlich. Für Modul 2 ist ein separater Zählpunkt erforderlich; die Abrechnung erfolgt für den separat gemessenen Verbrauch der steuerbaren Verbrauchseinrichtung.
Modul 3 Modul 3 ist ein zeitvariables Netzentgelt und kann nur in Kombination mit Modul 1 gewählt werden. Der Netzbetreiber legt Zeitfenster mit unterschiedlichen Netzentgelt-Preisstufen fest. Modul 3 kann nur zusätzlich zu Modul 1 genutzt werden; die Zeitfenster und Preisstufen werden vom zuständigen Netzbetreiber festgelegt.

Quelle und Details: Bundesnetzagentur – reduzierte Netzentgelte nach § 14a EnWG. Die konkrete Höhe und Ausgestaltung richtet sich nach dem zuständigen Netzbetreiber.

Die Auswahl des Netzentgeltmoduls trifft der Betreiber. Wir berücksichtigen bei der Elektroinstallation die technischen Anforderungen des vorgesehenen Mess- und Steuerungskonzepts.

FAQ

Häufige Fragen zum Zählerschrank

Zählerschrank-Modernisierung anfragen
Die Kosten für einen Zählerschrankwechsel in Peine, Hannover und Umgebung richten sich nach der vorhandenen Elektroinstallation, der Größe des Zählerschranks, den benötigten Schutz- und Verteilerkomponenten sowie den Anforderungen des Netzbetreibers. Nach Prüfung des Bestands erstellen wir einen individuellen Kostenvoranschlag für den vorgesehenen Leistungsumfang.
Ein Austausch ist nicht allein wegen des Alters erforderlich. Er kann notwendig werden, wenn der vorhandene Zählerschrank für eine geplante Änderung oder Leistungserhöhung technisch nicht geeignet ist, erforderliche Platzreserven fehlen, Schäden vorliegen oder der Netzbetreiber im konkreten Anschlussfall eine Anpassung verlangt. Bei Wallbox oder Wärmepumpe prüfen wir deshalb zuerst die bestehende Anlage und das vorgesehene Mess- und Steuerungskonzept.
Nicht automatisch. Eine Wallbox benötigt einen passend ausgelegten Stromkreis und die erforderlichen Schutz- und Schaltgeräte. Ob der Zählerschrank angepasst oder erneuert werden muss, hängt von der vorhandenen Anlage, den Platzreserven, dem Mess- und Steuerungskonzept und den Vorgaben des zuständigen Netzbetreibers ab. Wir prüfen das vor der Installation.
Nicht grundsätzlich. Ein separater Zähler ist für eine Wärmepumpe nicht in jedem Fall erforderlich; er ist insbesondere Voraussetzung, wenn Modul 2 der Netzentgeltreduzierung genutzt werden soll. Ob der Zählerschrank angepasst werden muss, hängt von der bestehenden Anlage, der Wärmepumpe und dem vorgesehenen Mess- und Steuerungskonzept ab. Wir übernehmen die technische Prüfung sowie die Anmeldung der Wärmepumpe beim zuständigen Netzbetreiber.
Die Dauer der Abschaltung hängt vom Umfang des Zählerschrankwechsels und von der erforderlichen Koordination mit dem Netzbetreiber ab. Den vorgesehenen Ablauf und das Zeitfenster stimmen wir vor der Ausführung mit Ihnen ab.
Arbeiten an der elektrischen Anlage dürfen außerhalb des Netzbetreibers grundsätzlich nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eingetragenes Installationsunternehmen ausgeführt werden. Knor Elektrotechnik verfügt über den TREI-Sachkundenachweis und ist als eingetragener Elektro-Fachbetrieb tätig.
Die erforderlichen Arbeiten und Anmeldungen an der Zähleranlage werden durch ein beim Netzbetreiber eingetragenes Installationsunternehmen ausgeführt. Knor Elektrotechnik übernimmt für die von uns betreuten Projekte die technische Umsetzung und die notwendige Abstimmung mit dem zuständigen Netzbetreiber.
Die neuen §14a-Regelungen betreffen seit 2024 neu in Betrieb genommene steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung. Die technische Steuerbarkeit wird über das Mess- und Steuerungskonzept des Netz- beziehungsweise Messstellenbetreibers umgesetzt. Wir prüfen, ob Ihr Zählerschrank dafür die nötigen Voraussetzungen und Platzreserven bietet oder angepasst werden muss.
Die neuen Regelungen gelten grundsätzlich für seit dem 1. Januar 2024 neu in Betrieb genommene steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit mehr als 4,2 kW, zum Beispiel private Wallboxen sowie Wärmepumpen und Anlagen zur Raumkühlung. Für Bestandsanlagen vor 2024 gelten unterschiedliche Übergangsregeln, je nachdem ob bereits eine frühere Steuerungsvereinbarung bestand. Wir übernehmen die Anmeldung von Wallboxen und Wärmepumpen beim zuständigen Netzbetreiber.
Eine Anpassung kann erforderlich werden, wenn der vorhandene Zählerschrank die technischen Anforderungen des konkreten Anschlussfalls nicht erfüllt, etwa bei fehlenden Platzreserven, einer Leistungserhöhung oder einem neuen Mess- und Steuerungskonzept. Ob ein kompletter Austausch nötig ist, wird immer anhand der vorhandenen Anlage und der Technischen Anschlussbedingungen des zuständigen Netzbetreibers beurteilt.
Die VDE-AR-N 4100 definiert die technischen Mindestanforderungen für Zählerplätze in Niederspannung. Sie legt fest wie der Zählerschrank aufgebaut sein muss, welche Schutzeinrichtungen erforderlich sind, wie viele Zählerplätze vorgesehen werden müssen und welche Anforderungen für die Integration von Smart Metern und Steuerboxen gelten. Bei einem Zählerschrankwechsel stellen wir sicher, dass alle Anforderungen nach VDE-AR-N 4100 und den Technischen Anschlussbedingungen des zuständigen Netzbetreibers erfüllt werden.
Ja. Als im Installateurverzeichnis eingetragener Fachbetrieb übernehmen wir die erforderliche Abstimmung mit dem für das Objekt zuständigen Netzbetreiber. Dazu gehören je nach Auftrag Anmeldung, Zählerplatzthemen, Koordination der erforderlichen Arbeiten und die Inbetriebnahme der von uns errichteten Anlage.
Fachlich geprüft durch R. Knor
Staatlich geprüfter Techniker der Fachrichtung Elektrotechnik (Industrial Engineering), TREI-Sachkundenachweis und eingetragener Elektro-Fachbetrieb. Arbeiten an Zähleranlagen erfolgen nach den für das jeweilige Objekt geltenden Vorgaben des zuständigen Netzbetreibers.
Kostenvoranschlag für Ihren Zählerschrank anfragen
In Peine, Hannover, Braunschweig und der gesamten Region · Antwort zeitnah