Zählerschrank
Wechsel & Modernisierung
Knor Elektrotechnik wechselt, modernisiert und erneuert Zählerschränke und Unterverteilungen in Peine, Hannover und der gesamten Region – normgerecht, termintreu und inklusive Abstimmung mit dem Netzbetreiber. Als im Installateursverzeichnis eingetragener Betrieb mit TREI-Schein sind wir zur selbständigen Anmeldung und Inbetriebnahme von Zähleranlagen berechtigt.
Was wir beim Zählerschrank für Sie übernehmen
Vom kompletten Wechsel bis zur gezielten Modernisierung — alles aus einer Hand, normgerecht nach DIN VDE.
Wann sollte ein Zählerschrank erneuert oder modernisiert werden?
Das Alter eines Zählerschranks allein bedeutet nicht automatisch, dass er ausgetauscht werden muss. Entscheidend sind Zustand, Schutzkonzept, Platzreserven, die geplante Erweiterung der Anlage und die technischen Anschlussbedingungen des zuständigen Netzbetreibers.
- Veraltete Schutz- oder Verteilungstechnik bei einer geplanten größeren Änderung
- Schutzkonzept muss im Zuge einer Erweiterung angepasst werden
- Beschädigungen, thermische Auffälligkeiten oder fehlende Platzreserven
- Netzbetreiber fordert Umrüstung
- Erweiterung der Elektroanlage geplant
- Leistungserhöhung oder zusätzliche größere Verbraucher geplant
- Kein Platz für neue Stromkreise (Wallbox, Wärmepumpe)
Was kostet ein neuer Zählerschrank mit Montage?
Ein seriöser Preis lässt sich erst nach Prüfung der vorhandenen Anlage nennen. Maßgeblich sind unter anderem Anzahl der Zählerplätze, benötigte Verteilerfelder, Schutzgeräte, Leitungsanpassungen, Mess- und Steuertechnik sowie die Vorgaben des zuständigen Netzbetreibers.
Zählerschrank fit für steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Seit dem 1. Januar 2024 fallen neu in Betrieb genommene steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung grundsätzlich unter die neuen Regelungen des § 14a EnWG. Dazu zählen insbesondere private Wallboxen sowie Wärmepumpen und Anlagen zur Raumkühlung.
Für den Zählerschrank bedeutet das nicht automatisch einen Komplettaustausch. Entscheidend ist, ob die vorhandene Anlage die Anforderungen des vorgesehenen Mess- und Steuerungskonzepts sowie die Technischen Anschlussbedingungen des zuständigen Netzbetreibers erfüllt und genügend Platzreserven vorhanden sind.
Die 3 Module der Netzentgelt-Reduzierung nach § 14a EnWG
| Modul | So funktioniert es | Technischer Hinweis |
|---|---|---|
| Modul 1 | Modul 1 sieht eine pauschale Reduzierung des Netzentgelts vor. Ein separater Zähler für die steuerbare Verbrauchseinrichtung ist dafür grundsätzlich nicht erforderlich. | Grundmodul der Netzentgeltreduzierung; ein separater Zählpunkt ist hierfür grundsätzlich nicht erforderlich. |
| Modul 2 | Bei Modul 2 wird der Netzentgelt-Arbeitspreis für den separat gemessenen Verbrauch der steuerbaren Verbrauchseinrichtung auf 40 % reduziert. Dafür ist ein separater Zähler erforderlich. | Für Modul 2 ist ein separater Zählpunkt erforderlich; die Abrechnung erfolgt für den separat gemessenen Verbrauch der steuerbaren Verbrauchseinrichtung. |
| Modul 3 | Modul 3 ist ein zeitvariables Netzentgelt und kann nur in Kombination mit Modul 1 gewählt werden. Der Netzbetreiber legt Zeitfenster mit unterschiedlichen Netzentgelt-Preisstufen fest. | Modul 3 kann nur zusätzlich zu Modul 1 genutzt werden; die Zeitfenster und Preisstufen werden vom zuständigen Netzbetreiber festgelegt. |
Quelle und Details: Bundesnetzagentur – reduzierte Netzentgelte nach § 14a EnWG. Die konkrete Höhe und Ausgestaltung richtet sich nach dem zuständigen Netzbetreiber.
Die Auswahl des Netzentgeltmoduls trifft der Betreiber. Wir berücksichtigen bei der Elektroinstallation die technischen Anforderungen des vorgesehenen Mess- und Steuerungskonzepts.