✓ Eingetragener Elektro-Fachbetrieb
Zähleranlagen · Peine & Region

Zählerschrank
Wechsel & Modernisierung

Knor Elektrotechnik wechselt, modernisiert und erneuert Zählerschränke und Unterverteilungen in Peine, Hannover und der gesamten Region – normgerecht, termintreu und inklusive Abstimmung mit dem Netzbetreiber. Als im Installateursverzeichnis eingetragener Betrieb mit TREI-Schein sind wir zur selbständigen Anmeldung und Inbetriebnahme von Zähleranlagen berechtigt.

✓ DIN VDE Norm✓ Im Installateursverzeichnis eingetragen✓ Kostenlos Angebot✓ Schnelle Termine
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05172 – 410 340 1
Mo–Fr 08–16 Uhr

Kostenlose Besichtigung vor Ort
Angebot zeitnah
Servicegebiet ca. 60 km um Ilsede
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Leistungsumfang

Was wir beim Zählerschrank für Sie übernehmen

Vom kompletten Wechsel bis zur gezielten Modernisierung — alles aus einer Hand, normgerecht nach DIN VDE.

Zählerschrankwechsel
Kompletter Austausch inkl. Leitungsschutzschalter, FI-Schalter und Beschriftung.
Modernisierung
Nachrüstung moderner Schutzeinrichtungen und Anpassung an aktuelle Normen.
Unterverteilungen
Montage und Verdrahtung für Wohneinheiten, Garagen, Keller oder Nebengebäude.
FI-Schutz nachrüsten
RCD-Nachrüstung in Bestandsanlagen – gesetzliche Pflicht und Versicherungsvoraussetzung.
Netzbetreiber-Abstimmung
Anmeldung und Abstimmung mit dem Netzbetreiber übernehmen wir für Sie. Als im Installateursverzeichnis eingetragener Fachbetrieb sind wir berechtigt, Arbeiten an Zähleranlagen direkt beim Netzbetreiber anzumelden und abzunehmen.
Dokumentation
Prüfprotokoll nach DIN VDE 0100-600, Anlagenbuch und Einweisung.
Wann notwendig?

Wann muss ein Zählerschrank erneuert werden?

Viele Haushalte in der Region Peine und Hannover haben Zählerschränke, die aus den 1970er oder 1980er Jahren stammen. Diese entsprechen nicht mehr den heutigen Sicherheitsanforderungen.

  • Schmelzsicherungen statt Leitungsschutzschalter
  • Fehlende FI-Schutzschalter (RCD)
  • Zählerschrank älter als 25 Jahre
  • Netzbetreiber fordert Umrüstung
  • Erweiterung der Elektroanlage geplant
  • Häufig auslösende Sicherungen
  • Kein Platz für neue Stromkreise (Wallbox, Wärmepumpe)
Kosten

Ihr Kostenvoranschlag — unverbindlich

Richtwerte für die Region Peine & Hannover, inkl. Material und Montage:

💡 Kostenvoranschlag: Wir erstellen Ihnen nach kostenloser Besichtigung einen genauen, unverbindlichen Kostenvoranschlag — transparent und ohne versteckte Kosten.
💡 Den unverbindlichen Kostenvoranschlag erhalten Sie zeitnah nach kostenloser Besichtigung.
§ 14a EnWG

Zählerschrank fit für steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Seit dem 1. Januar 2024 müssen Wallboxen, Wärmepumpen, Batteriespeicher und Klimaanlagen mit einer Leistung über 4,2 kW nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) beim Netzbetreiber angemeldet werden.

Was bedeutet das für Ihren Zählerschrank? Er muss Platz bieten für ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) und eine Steuerbox, über die der zuständige Netzbetreiber (in unserer Region Avacon, Enercity, BS Netz oder LSW Netz) bei Netzüberlastung die Leistung temporär auf mindestens 4,2 kW reduzieren kann. Ihre Versorgung wird dabei nie komplett unterbrochen.

Was wir für Sie übernehmen
Prüfung ob Ihr Zählerschrank §14a-tauglich ist
Nachrüstung oder Erneuerung des Zählerschranks
Vorbereitung für Smart Meter und Steuerbox
Anmeldung bei Avacon, Enercity, BS Netz oder LSW Netz
Beratung zu den 3 Modulen der Netzentgelt-Reduzierung

Die 3 Module der Netzentgelt-Reduzierung nach § 14a EnWG

Modul So funktioniert es Geeignet für
Modul 1 Der Netzentgelt-Arbeitspreis wird um einen festen Prozentsatz gesenkt. Kein zusätzlicher Zähler nötig — die Reduzierung wird direkt auf Ihren bestehenden Stromtarif angerechnet. Einfachste Variante, ideal wenn Sie keinen separaten Zähler wollen.
Modul 2 Die steuerbare Anlage (z.B. Wallbox) bekommt einen eigenen Stromzähler mit einem günstigeren Netzentgelt-Tarif. Der Verbrauch wird separat abgerechnet. Lohnt sich bei hohem Verbrauch, z.B. tägliches Laden eines E-Autos oder Wärmepumpe.
Modul 3 Sie erhalten eine pauschale jährliche Gutschrift auf Ihre Stromrechnung — unabhängig davon, wie viel die steuerbare Anlage tatsächlich verbraucht. Planbare Ersparnis, gut bei geringem oder unregelmäßigem Verbrauch.

Welches Modul für Sie am günstigsten ist, hängt von Ihrem Verbrauch und der Anlagengröße ab. Wir beraten Sie dazu vor Ort in der Region Peine, Hannover und Braunschweig.

FAQ

Häufige Fragen zum Zählerschrank

Zählerschrank-Modernisierung anfragen
Die Kosten für einen Zählerschrankwechsel in Peine, Hannover und Umgebung richten sich nach der vorhandenen Elektroinstallation, der Größe des Zählerschranks und den Anforderungen des Netzbetreibers. Nach einer kostenlosen Besichtigung vor Ort erstellen wir Ihnen einen unverbindlichen Kostenvoranschlag inklusive Material, Arbeitszeit, Prüfungen und Inbetriebnahme. So erhalten Sie eine verlässliche Kalkulation ohne Überraschungen.
Eine Erneuerung ist notwendig wenn der Zählerschrank noch Schmelzsicherungen enthält, keine FI-Schutzschalter vorhanden sind, er nicht den aktuellen Anforderungen nach VDE-AR-N 4100 entspricht oder der Netzbetreiber eine Umrüstung verlangt. Auch bei geplanten Erweiterungen wie einer Wallbox oder Wärmepumpe ist häufig ein Wechsel nötig, da der Zählerschrank Platz für ein Smart Meter und eine Steuerbox nach § 14a EnWG bieten muss.
Nicht immer — aber in vielen Fällen ja. Eine Wallbox mit 11 kW benötigt eine eigene Absicherung, ausreichend Platz im Zählerschrank und seit 2024 ein Smart Meter nach § 14a EnWG. Ältere Zählerschränke mit Schmelzsicherungen oder ohne freie Einbauplätze müssen dafür modernisiert werden. Wir prüfen bei der kostenlosen Besichtigung ob Ihr Zählerschrank wallbox-tauglich ist oder erneuert werden muss.
In den meisten Fällen ja. Wärmepumpen sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG und benötigen einen separaten Zählerplatz, ein Smart Meter und eine Steuerbox. Zusätzlich muss die Zuleitung und Absicherung für die höhere Leistungsaufnahme ausgelegt sein. Wir übernehmen die komplette Planung und Abstimmung mit Netzbetreibern wie Avacon, Enercity, BS Netz und LSW Netz — von der Zählerschrank-Modernisierung bis zur Anmeldung.
In der Regel ist der Strom für etwa 4 bis 8 Stunden abgeschaltet — abhängig vom Umfang der Arbeiten. Die Abschaltung wird vorab mit dem Netzbetreiber koordiniert. Wir informieren Sie rechtzeitig über den genauen Zeitraum, damit Sie sich darauf vorbereiten können.
Nein — nicht jeder Elektriker darf Arbeiten an Zähleranlagen durchführen. Für Anmeldung, Inbetriebnahme und Arbeiten am Zählerschrank ist eine Eintragung im Installateurverzeichnis des zuständigen Netzbetreibers erforderlich. Knor Elektrotechnik verfügt über den TREI-Sachkundenachweis und ist als Elektrofachbetrieb zur Anmeldung und Inbetriebnahme von Zähleranlagen berechtigt.
Die Anmeldung eines Zählerschranks beim Netzbetreiber darf nur von Elektrofachbetrieben vorgenommen werden, die im Installateurverzeichnis eingetragen sind und über den TREI-Sachkundenachweis verfügen. Als eingetragener Fachbetrieb mit TREI-Sachkundenachweis sind wir berechtigt, Zählerschränke beim Netzbetreiber anzumelden, zu modernisieren und in Betrieb zu nehmen. Wir übernehmen die gesamte Abstimmung für Kunden in Peine, Hannover, Braunschweig und Umgebung.
Seit Januar 2024 schreibt § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes vor, dass steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wallboxen, Wärmepumpen und Batteriespeicher über ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) und eine Steuerbox angesteuert werden können. Ihr Zählerschrank muss dafür ausreichend Platz und die richtige technische Ausstattung nach VDE-AR-N 4100 haben. Wir prüfen bei der Besichtigung ob Ihr Zählerschrank die Anforderungen erfüllt oder modernisiert werden muss.
Betroffen sind alle Geräte mit einer elektrischen Leistung über 4,2 kW die nach dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden: Wallboxen für Elektroautos (typisch 11 oder 22 kW), Wärmepumpen, Batteriespeicher und Klimaanlagen. Bestandsgeräte die vor 2024 installiert wurden haben bis Ende 2028 Bestandsschutz. Als im Installateurverzeichnis eingetragener Betrieb kümmern wir uns um die komplette Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber.
Der Netzbetreiber fordert einen neuen Zählerschrank wenn der bestehende nicht den aktuellen technischen Anschlussbedingungen entspricht — etwa bei fehlenden Zählerplätzen, veralteten Schmelzsicherungen oder wenn ein Smart Meter nach § 14a EnWG eingebaut werden muss. Auch bei einer Leistungserhöhung (z.B. durch Wallbox oder Wärmepumpe) oder beim Wechsel des Messstellenbetreibers kann eine Modernisierung gefordert werden.
Die VDE-AR-N 4100 definiert die technischen Mindestanforderungen für Zählerplätze in Niederspannung. Sie legt fest wie der Zählerschrank aufgebaut sein muss, welche Schutzeinrichtungen erforderlich sind, wie viele Zählerplätze vorgesehen werden müssen und welche Anforderungen für die Integration von Smart Metern und Steuerboxen gelten. Bei einem Zählerschrankwechsel stellen wir sicher, dass alle Anforderungen nach VDE-AR-N 4100 und den Technischen Anschlussbedingungen des zuständigen Netzbetreibers erfüllt werden.
Ja — als eingetragener Fachbetrieb mit TREI-Sachkundenachweis übernehmen wir die komplette Abstimmung mit Netzbetreibern wie Avacon, Enercity, BS Netz und LSW Netz. Das umfasst die Anmeldung des Zählerschranks, die Beantragung von Zählerplätzen, die Koordination der Abschaltung und die Inbetriebnahme nach der Montage. Sie müssen sich um nichts kümmern.
Fachlich geprüft durch R. Knor
Staatlich geprüfter Techniker der Fachrichtung Elektrotechnik (Industrial Engineering), verfügt über den TREI-Sachkundenachweis und führt als eingetragener Elektrofachbetrieb Arbeiten an Zähleranlagen gemäß den Vorgaben der Netzbetreiber Avacon, Enercity, BS Netz und LSW Netz aus.
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In Peine, Hannover, Braunschweig und der gesamten Region · Antwort zeitnah