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§14a EnWG · Peine & Region

§14a EnWG Anmeldung –
Wallbox, Wärmepumpe & Speicher

Seit 2024 müssen neue Wallboxen, Wärmepumpen und Batteriespeicher über 4,2 kW beim Netzbetreiber als steuerbare Verbrauchseinrichtung angemeldet werden. Wir übernehmen die fachgerechte Anmeldung und beraten Sie zum passenden Modul.

✓ Netzbetreiber-Anmeldung inklusive✓ Modul-Beratung✓ Alle 4 Netzbetreiber✓ Privat & Gewerbe
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Leistungsumfang

§14a EnWG im Überblick

Wallbox-Anmeldung
Anmeldung Ihrer Wallbox als steuerbare Verbrauchseinrichtung beim zuständigen Netzbetreiber – normkonform und vollständig.
Wärmepumpen-Anmeldung
Anmeldung von Wärmepumpen über 4,2 kW Anschlussleistung inklusive Beratung zur Modul-Wahl.
Terminkoordination Steuerbox
Wir koordinieren den Vor-Ort-Termin mit Ihrem Netzbetreiber, der die Steuerbox stellt und einbaut.
Modul-Beratung
Individuelle Beratung, ob Modul 1 (Pauschale), Modul 2 (prozentual) oder Modul 3 (zeitvariabel) für Sie am meisten spart.
Batteriespeicher-Anmeldung
Anmeldung von Heimspeichern über 4,2 kW als steuerbare Verbrauchseinrichtung.
Mehrgeräte-Haushalte
Beratung zum Energiemanagement, wenn mehrere steuerbare Geräte (z.B. Wallbox + Wärmepumpe) an einem Anschluss zusammenwirken müssen.
Wer ist betroffen?

Wann gilt §14a EnWG für Sie?

  • Neue Wallbox mit mehr als 4,2 kW Ladeleistung
  • Neue Wärmepumpe über 4,2 kW Anschlussleistung
  • Batteriespeicher über 4,2 kW
  • Inbetriebnahme seit dem 1. Januar 2024
  • Erweiterung einer Bestandsanlage um ein neues Gerät
  • Freiwilliger Wechsel bei Bestandsanlagen möglich
💡 Bestandsanlagen von vor dem 1.1.2024 haben Bestandsschutz und müssen nicht umgerüstet werden – ein freiwilliger Wechsel kann sich aber lohnen.
Ihr Vorteil

Reduzierte Netzentgelte

💡 Im Gegenzug für die Steuerbarkeit erhalten Sie dauerhaft reduzierte Netzentgelte – die genaue Höhe hängt vom gewählten Modul und Ihrem Netzbetreiber ab. Wir beraten Sie, welches der drei Module (pauschal, prozentual oder zeitvariabel) sich für Ihren Verbrauch am meisten lohnt.
FAQ

Häufige Fragen zu §14a EnWG

Jetzt anrufen
§14a EnWG ermächtigt die Bundesnetzagentur, Regeln zur netzorientierten Steuerung von Wallboxen, Wärmepumpen und Batteriespeichern festzulegen. Im Gegenzug für die Steuerbarkeit erhalten Betreiber dauerhaft reduzierte Netzentgelte.
Alle seit dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommenen Geräte mit mehr als 4,2 kW Anschlussleistung fallen automatisch unter §14a EnWG – ohne Wahlfreiheit. Das gilt für Neuanschlüsse, Wechselkunden und Erweiterungen bestehender Anlagen.
Nein. Bei einem drohenden lokalen Netzengpass darf der Netzbetreiber die Leistung auf mindestens 4,2 kW reduzieren (dimmen), niemals aber vollständig abschalten. In der Praxis ist ein solcher Eingriff bei den meisten Anschlüssen bislang ein seltenes Einzelereignis.
Nein. Anlagen, die vor dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden, haben Bestandsschutz und müssen nicht umgerüstet werden. Ein freiwilliger Wechsel in die neue Regelung ist möglich und kann sich je nach Netzentgeltersparnis lohnen.
Es gibt drei Module: Modul 1 (pauschale Reduzierung, ein fester Jahresbetrag), Modul 2 (prozentualer Abschlag, lohnt sich oft bei hohem Verbrauch) und Modul 3 (zeitvariables Netzentgelt, seit 1.4.2025 Pflichtangebot jedes Netzbetreibers). Wir beraten Sie, welches Modul für Ihren Verbrauch am meisten spart.
Die Steuerbox ist die technische Schnittstelle, über die der Netzbetreiber im Bedarfsfall die Leistung reduziert. Sie ist gemeinsam mit einem modernen Messsystem (Smart-Meter-Gateway) Voraussetzung für die Teilnahme. Bis Ende 2028 sind vereinfachte Lösungen wie Zeitschaltuhren übergangsweise als Behelf zugelassen.
Die Reduzierung im Steuerungsfall gilt pro Hausanschluss, nicht pro Gerät – bei einem Eingriff stehen insgesamt mindestens 4,2 kW zur Verfügung, die intern auf die vorhandenen Geräte verteilt werden. Bei mehreren steuerbaren Geräten empfiehlt sich ein Energiemanagementsystem, das sinnvoll priorisiert.
Ja. Wir übernehmen die vollständige Anmeldung Ihrer Wallbox, Wärmepumpe oder Ihres Speichers beim zuständigen Netzbetreiber (Avacon, Enercity, BS Netz oder LSW Netz), inklusive Modul-Beratung und Koordination des Steuerbox-Termins. Die Steuerbox selbst wird vom Netzbetreiber gestellt und eingebaut. Sie müssen sich um nichts selbst kümmern.
Fachlich geprüft durch R. Knor
Staatlich geprüfter Techniker der Fachrichtung Elektrotechnik (Industrial Engineering), verfügt über den TREI-Sachkundenachweis und ist als eingetragener Elektrofachbetrieb im Installateurverzeichnis der Netzbetreiber Avacon, Enercity, BS Netz und LSW Netz eingetragen.
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