✓ Eingetragener Elektro-Fachbetrieb
§14a EnWG · Peine & Region

§14a EnWG Anmeldung –
Wallbox & Wärmepumpe

Seit 2024 fallen neue steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit mehr als 4,2 kW unter die Regelungen des §14a EnWG. Wir übernehmen die fachgerechte Anmeldung von Wallboxen und Wärmepumpen beim zuständigen Netzbetreiber.

✓ Netzbetreiber-Anmeldung inklusive✓ Technische Umsetzung §14a EnWG✓ Alle 5 Netzbetreiber✓ Privat & Gewerbe
Kostenvoranschlag anfragen
05172 – 410 340 1
Mo–Fr 08–16 Uhr

Besichtigung vor Ort nach Abstimmung
Angebot zeitnah
Servicegebiet ca. 60 km um Ilsede
Kostenvoranschlag per Formular anfragen
§14a kompakt erklärt

Was bedeutet §14a EnWG?

Die Regelung betrifft neue steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung. Sie soll ermöglichen, dass der Netzbetreiber den Strombezug einzelner steuerbarer Anlagen bei einem konkreten lokalen Netzengpass vorübergehend begrenzt. Der normale Haushaltsstrom bleibt davon unberührt.

Seit 1. Januar 2024
Neue Wallboxen und Wärmepumpen mit mehr als 4,2 kW fallen grundsätzlich unter die neuen §14a-Regelungen. Auch weitere Anlagenarten können erfasst sein.
Keine vollständige Abschaltung
Bei einem Netzengpass darf der Netzbetreiber den netzwirksamen Leistungsbezug zeitweise reduzieren. Bei Direktansteuerung stehen grundsätzlich mindestens 4,2 kW je steuerbarer Verbrauchseinrichtung zur Verfügung; für größere Anlagen gelten besondere Berechnungen.
Was wir übernehmen
Wir prüfen die vorhandene Zähleranlage, berücksichtigen die technischen Anforderungen an die Steuerbarkeit und übernehmen die fachgerechte Anmeldung von Wallboxen und Wärmepumpen beim zuständigen Netzbetreiber.
Hinweis: Stromspeicher können hinsichtlich der Stromentnahme ebenfalls unter §14a EnWG fallen. Die Anmeldung von Batteriespeichern bieten wir derzeit nicht als Leistung an.
Wer ist betroffen?

Wann gilt §14a EnWG?

  • Neue private Wallbox mit mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung
  • Neue Wärmepumpe mit mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung
  • Inbetriebnahme der neuen steuerbaren Verbrauchseinrichtung seit dem 1. Januar 2024
  • Anlagen bis einschließlich 4,2 kW sind grundsätzlich nicht von den neuen Regelungen erfasst; bei Wärmepumpen und Klimageräten kann eine Zusammenfassung mehrerer Anlagen relevant sein
💡 Bestandsanlagen: Für Anlagen vor dem 1. Januar 2024 gelten unterschiedliche Übergangsregeln. Bereits steuerbare Bestandsanlagen werden spätestens zum 1. Januar 2029 in die neue Regelung überführt; andere Bestandsanlagen können grundsätzlich außerhalb der neuen Regelung bleiben. Bei Änderungen an einer Bestandsanlage ist der Einzelfall zu prüfen.
Im Alltag

Was bedeutet die Steuerung?

Eine Reduzierung darf nur erfolgen, wenn eine konkrete Überlastung oder Gefährdung des lokalen Stromnetzes droht. Der normale Haushaltsstrom wird dadurch nicht gedrosselt.

  • Wallbox und Wärmepumpe können weiter betrieben werden
  • Bei mehreren steuerbaren Geräten kann ein Energiemanagementsystem die verfügbare Leistung sinnvoll verteilen
  • Im Gegenzug erhalten Betreiber eine Reduzierung der Netzentgelte
ℹ️ Welches Netzentgeltmodul genutzt wird, ist keine Voraussetzung für unsere technische Anmeldung. Wir setzen die Anlage nach den technischen Vorgaben des zuständigen Netzbetreibers um.
Ablauf

So läuft die §14a-Anmeldung ab

  • 1Technische Prüfung
    Wir prüfen Wallbox bzw. Wärmepumpe, Anschlussleistung und die vorhandene Zähleranlage.
  • 2Steuerbarkeit berücksichtigen
    Die erforderliche Ausführung richtet sich nach den technischen Vorgaben des zuständigen Netzbetreibers und dem vorhandenen Messkonzept.
  • 3Anmeldung beim Netzbetreiber
    Wir übernehmen die fachgerechte Anmeldung der Wallbox oder Wärmepumpe und reichen die erforderlichen Angaben ein.
  • 4Umsetzung und Inbetriebnahme
    Erforderliche Arbeiten an Zähleranlage und Steuertechnik werden fachgerecht ausgeführt bzw. mit dem Netzbetreiber abgestimmt.
FAQ

Häufige Fragen zu §14a EnWG

Jetzt anrufen
§14a EnWG bildet die Grundlage für die netzorientierte Steuerung bestimmter Verbrauchseinrichtungen. Dazu gehören insbesondere neue private Wallboxen und Wärmepumpen mit mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung. Im Gegenzug für die Steuerbarkeit erhalten Betreiber reduzierte Netzentgelte.
Neue steuerbare Verbrauchseinrichtungen, die seit dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen werden und mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung haben, fallen grundsätzlich unter die neuen §14a-Regelungen. Bei Änderungen oder Erweiterungen bestehender Anlagen muss geprüft werden, ob dadurch die neuen Vorgaben greifen.
Nein. Bei einem konkreten lokalen Netzengpass darf der Netzbetreiber den netzwirksamen Leistungsbezug zeitweise reduzieren. Bei Direktansteuerung stehen grundsätzlich mindestens 4,2 kW je steuerbarer Verbrauchseinrichtung zur Verfügung; für größere Wärmepumpen und bestimmte Mehrgeräte-Konstellationen gelten abweichende Berechnungen. Der normale Haushaltsstrom bleibt unberührt.
Das hängt von der bisherigen Ausführung ab. Bestandsanlagen vor dem 1. Januar 2024 ohne bereits vereinbarte Steuerung bleiben grundsätzlich außerhalb der neuen Regelung. Bereits steuerbare Bestandsanlagen werden spätestens zum 1. Januar 2029 überführt. Bei wesentlichen Änderungen an einer bestehenden Anlage ist neu zu prüfen, welche Vorgaben gelten.
Es gibt drei Netzentgeltmodule. Modul 1 sieht eine pauschale Reduzierung vor, Modul 2 einen reduzierten Arbeitspreis bei separater Messung und Modul 3 zeitvariable Netzentgelte in Kombination mit Modul 1. Welches Modul genutzt wird, richtet sich nach den jeweiligen Voraussetzungen und der Abrechnung durch den Netzbetreiber.
Wie die Steuerbarkeit technisch hergestellt wird, hängt vom Mess- und Steuerkonzept des Netzbetreibers ab. Je nach Ausbauzustand können ein intelligentes Messsystem, eine Steuerungseinrichtung oder Übergangslösungen zum Einsatz kommen. Wir prüfen die für Ihren Netzbetreiber geltenden technischen Vorgaben.
Bei mehreren steuerbaren Verbrauchseinrichtungen hängt die verfügbare Mindestleistung von der Art der Ansteuerung ab. Bei Direktansteuerung gilt die Mindestleistung grundsätzlich je steuerbarer Verbrauchseinrichtung; bei einer Steuerung über ein Energiemanagementsystem wird ein gemeinsamer Sollwert ermittelt, den das System auf die Geräte verteilen kann.
Nicht grundsätzlich. Für Modul 1 kann die steuerbare Verbrauchseinrichtung zusammen mit dem Haushaltsstrom gemessen werden. Für Modul 2 ist eine separate Messung erforderlich. Welche Ausführung bei Ihnen technisch sinnvoll und möglich ist, hängt von der vorhandenen Zähleranlage und den Vorgaben des Netzbetreibers ab.
Ja. Wir übernehmen die Anmeldung Ihrer Wallbox oder Wärmepumpe beim zuständigen Netzbetreiber (Avacon, Enercity, BS Netz, LSW Netz oder Stadtwerke Peine) und koordinieren bei Bedarf den Termin für die Steuertechnik. Die erforderliche Technik und der konkrete Ablauf richten sich nach den Vorgaben des zuständigen Netzbetreibers.
Stand: September 2026. Grundlage der Informationen: Bundesnetzagentur – steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG.
Fachlich geprüft durch R. Knor
Staatlich geprüfter Techniker der Fachrichtung Elektrotechnik (Industrial Engineering), verfügt über den TREI-Sachkundenachweis und ist als eingetragener Elektrofachbetrieb im Installateurverzeichnis der Netzbetreiber Avacon, Enercity, BS Netz, LSW Netz und Stadtwerke Peine eingetragen.
§14a EnWG Anmeldung beauftragen
In Peine, Hannover, Braunschweig und der gesamten Region · Netzbetreiber-Anmeldung inklusive